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Zusatzbeitrag 2027: Ihre Kasse schreibt nicht mehr.

Seit Juli 2026 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr per Brief über Beitragserhöhungen informieren. Wer nicht selbst nachschaut, verpasst sein Sonderkündigungsrecht.

18. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit · Burak Turgut

Gesundheit

Mitte Oktober hat der Schätzerkreis seine Prognose vorgelegt: Im Durchschnitt sollen die Krankenkassen 2027 einen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent brauchen, so viel wie 2026.[1] Das klingt nach Entwarnung. Ist es aber nicht.

2,18 – 4,39 %

So weit liegen die Zusatzbeiträge der 93 Krankenkassen heute auseinander, bei weitgehend gleichen gesetzlichen Leistungen.

Quelle: Cash.Online

Prognose und Wirklichkeit

Schon für 2026 lautete die Prognose 2,9 Prozent. Tatsächlich erhoben die Kassen zum Jahresbeginn im Schnitt 3,13 Prozent.[2] Kassenvertreter rechnen auch für 2027 mit mindestens 3,1 Prozent. Welchen Satz Ihre Kasse ab Januar verlangt, entscheidet sie selbst.

Das ändert sich: kein Brief mehr

Seit dem 30. Juli 2026 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr persönlich über eine Erhöhung informieren. Das Sonderkündigungsrecht gibt es trotzdem.[3] Prüfen Sie deshalb im Januar Ihre Gehaltsabrechnung oder die Website Ihrer Kasse.

So funktioniert der Wechsel

  • Sonderkündigung: möglich bis zum Ende des Monats, in dem der höhere Beitrag erstmals gilt. Bei einer Erhöhung zum 1. Januar also bis 31. Januar.[3]
  • Wirksam wird der Wechsel nach zwei vollen Monaten, im Beispiel zum 1. April. Bis dahin zahlen Sie den höheren Satz.
  • Ohne Erhöhung sind Sie zwölf Monate an Ihre Kasse gebunden, danach können Sie jederzeit mit zwei Monaten Frist wechseln.
  • Kündigen müssen Sie nicht selbst: Das erledigt die neue Kasse elektronisch.
  • Ausnahme: Wer als freiwillig Versicherter einen Wahltarif Krankengeld hat, ist drei Jahre gebunden.
≈ 500 €

im Jahr spart ein Arbeitnehmer mit 3.800 Euro brutto zwischen der teuersten und der günstigsten Kasse, rund 42 Euro im Monat.

Quelle: Verbraucherzentrale

Nicht nur auf den Preis schauen

Die gesetzlichen Grundleistungen sind weitgehend gleich. Unterschiede gibt es bei Zusatzleistungen wie professioneller Zahnreinigung, Osteopathie oder Reiseimpfungen, bei Bonusprogrammen und beim Service.[3] Wer regelmäßig solche Leistungen nutzt, für den ist die günstigste Kasse nicht immer die beste. Wir vergleichen gerne mit Ihnen und prüfen dabei gleich, ob Zahn- oder Krankenhauszusatz sinnvoll ist.

Wie stehen Sie persönlich da?

Wir prüfen Ihre Situation kostenlos und unverbindlich.