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Privathaftpflicht: unbegrenzte Haftung, begrenzter Schutz?

Wer einen Schaden verursacht, haftet unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Warum 10 Millionen Euro Deckung das Minimum sind.

13. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit · Burak Turgut

Haftung

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein Radfahrer, der ausweichen muss, ein Wasserschaden in der Mietwohnung: Das kann Forderungen auslösen, die ein Leben lang nachwirken. Denn wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen.

10 Mio. €

Deckungssumme empfiehlt die Verbraucherzentrale mindestens. Besser sind 50 oder 100 Millionen, was meist nur wenige Euro mehr kostet.

Quelle: Verbraucherzentrale [1]

Warum sie unverzichtbar ist

Die Verbraucherzentrale zählt die private Haftpflichtversicherung zu den unverzichtbaren Versicherungen. Sie zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab, auch bei grober Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen sind nur vorsätzlich verursachte Schäden.[1]

Die häufigsten Lücken

  • Alte Verträge mit zu niedrigen Deckungssummen aus früheren Jahrzehnten.
  • Fehlender Forderungsausfallschutz, wichtig, wenn Ihnen jemand ohne Versicherung einen Schaden zufügt.
  • Geliehene und gemietete Sachen, Schlüsselverlust oder Schäden durch Kinder unter sieben Jahren sind nicht immer eingeschlossen.
  • Nach Heirat oder Zusammenzug bestehen oft zwei Verträge parallel. Einer davon ist überflüssig.

Unser Tipp

Holen Sie Ihren Vertrag heraus und prüfen Sie Deckungssumme und Abschlussjahr. Liegt er über zehn Jahre zurück, lohnt sich ein Blick fast immer. Wir prüfen das gern kostenlos für Sie.

Wie stehen Sie persönlich da?

Wir prüfen Ihre Situation kostenlos und unverbindlich.

Quellen
  1. Verbraucherzentrale: Private Haftpflichtversicherung

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.